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01. Juni 2017

Erteilung Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt durch konstitutiven, rechtsgestaltenden Beschluss des Insolvenzgerichts. Im Beschluss wird nicht auf das Datum des Ende der Abtretungslaufzeit Bezug genommen.

Der Ablauf der Abtretungsfrist ist nur eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Entscheidung durch Beschluss wirkt nicht zurück, aber die Folgen sind zu berücksichtigen.

22. Juni 2017

Vorsatzanfechtung Kenntnis Benachteiligungabsicht

Die erfolgreich zwangsweise Forderungsdurchsetzung allein lässt keinen sicheren Schluss, auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beim Schuldner zu.

16. November 2017

Riesterrente in der Insolvenz

Ein Guthaben der Riesterrente ist grundsätzlich vor der Verwertung im Insolvenzverfahren geschützt, da die Übertragbarkeit fehlt, vgl. §851 Abs. 1 ZPO, §97 Satz 1 EStG.

07. November 2019

Verkürzte Dauer bis zur Restschuldbefreiung für alle

Die Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung wird auf drei Jahre verkürzt. Die Neuregelung wirkt sich bereits aus, auch wenn sie noch nicht in Kraft getreten ist.

01. Juli 2020

Ankündigung: Verkürzte Dauer bis zur Restschuldbefreiung

In 3 Jahren zur Restschuldbefreiung: Die Verfahrensdauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung soll verkürzt werden. Vorgesehenes Startdatum ist der 01.10.2020. Ob der Termin gehalten wird, bleibt abzuwarten.

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