BRIEFE ENTSPANNT ÖFFNEN
Das Insolvenzrecht ordnet Ihre Situation wirtschaftlich neu. Jetzt in drei Jahren.
Neues Gesetz
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren (…)
wurde vom Bundestag am 17.12.2020 angenommen und am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Statt nach 6, 5 oder 3 Jahren wird einheitlich nach 3 Jahren über die Restschuldbefreiung entschieden. Dies gilt rückwirkend für Anträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Für zuvor gestellte Insolvenzanträge gibt es eine – geringfügige – Anrechnung auf die Verfahrensdauer.
Die Einzelheiten des neuen Gesetzes unter Aktuell.
Die Lösungen des Insolvenzrechts gelten in der COVID-19-Pandemie erst recht. Für die Einzelperson ist die Restschuldbefreiung ein gelungener Neustart.
Insolvenz
Sie zählen 1 + 1 zusammen.
Die Insolvenz ist die kaufmännisch richtige Lösung für Sie, wenn:- Ihr pfändbares Einkommen der nächsten 3 Jahre nicht zur Tilgung aller Schulden ausreicht.
- andere Vermögenswerte fehlen.
- Die Neuregelung mit verkürzter Verfahrensdauer sieht 3 Jahre bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung vor.
Sie durchlaufen das Verfahren der Verbraucherinsolvenz/ Privatinsolvenz oder der Regelinsolvenz. Beide führen zur Restschuldbefreiung. Die Formfrage entscheidet die Kanzlei.
Der Insolvenzantrag ist Ihr Ticket zur Entschuldung.
Der Vorgang ist simpel. Sie vereinbaren zwei Termine: einen mit der Kanzlei und einen mit Ihrer Insolvenzverwaltung. Im Hintergrund wird der Rest erledigt. Unsere Gespräche führen wir gerne als Videokonferenz.
Das Schwierigste: Ihr mulmiges Bauchgefühl. Und der mutige Blick nach vorn.
Wenn Sie sich von Ihren Schulden trennen wollen – die Kanzlei begleitet Sie im Insolvenzverfahren. Damit Sie Ihre Briefe wieder entspannt öffnen können.
Insolvenz der Privatperson
Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig. Die private Insolvenz für den Schuldner als Privatperson ist die Verbraucherinsolvenz.
…>
Insolvenz des ehemals selbstständig Tätigen
Sie haben unternehmerische Erfahrung gesammelt und Sie mussten Ihr Gewerbe einstellen. Ihre Erfahrung ist wertvoll. Doch ohne Schuldenlast profitieren Sie besser davon. Ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz prüft die Kanzlei.
…>
Insolvenz des Selbstständigen
Prognosen sind unsicher – vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen. Als Unternehmer in der Regelinsolvenz:
…>
Wie wir es machen
Weg von den Schulden – der Weg zur Restschuldbefreiung: die einzelnen Schritte:
…>