IN DER INSOLVENZ KEINE ALTERSVORSORGE
Der BGH findet für die Altersvorsorge in der Insolvenz eine besondere Medizin (gegen das Altern).
Kein Schutz laufender Altersvorsorge für Selbstständige im eröffneten Insolvenzverfahren – während die bereits “angesammelte Altersvorsorge” in den gesetzlichen Grenzen erhalten bleiben kann.