VORSATZANFECHTUNG – KENNTNIS BENACHTEILIGUNGSABSICHT
Die erfolgreich zwangsweise Forderungsdurchsetzung allein lässt keinen sicheren Schluss,
auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit
oder Zahlungseinstellung zu.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=78892&pos=23&anz=594&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=MFI+Newsletter+vom+20.07.2017