Insolvenzantragspflicht ab 01.10.2020
Die Änderung des COVInsAG tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers bei Kapitalgesellschaften wird in Wesentlichen wieder hergestellt.
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Die Änderung des COVInsAG tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers bei Kapitalgesellschaften wird in Wesentlichen wieder hergestellt.
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung wurde vom Deutschen Bundestag am 17.12.20 beschlossen. Ende gut, fast alles gut.
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ab € 380,00. Wir arbeiten standardisiert. Unsere Preise sind es auch.
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rechnet:
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keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
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Warum eigentlich?
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