NEUE INSOLVENZORDNUNG
Für Insolvenzanträge, die ab dem 01.07.14 gestellt werden, gilt die aktuelle Fassung der Insolvenzordnung. Die alte Insolvenzordnung, in der Fassung bis 30.06.14, bleibt für laufende Verfahren weiterhin gültig. Ein Wahlrecht besteht nicht. Maägeblich ist der Zeitpunkt der Insolvenzantragsstellung.