STANDPUNKT

Schuldner haben keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.

Der Schuldner ist nicht schuldig

Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig.

Im Insolvenzfall haben sich zwei Vertragsparteien in ihrer Prognose zur Rückzahlung eines Kredits geirrt. Das Risiko wurde bewusst eingegangen. Es hat sich realisiert. Das ist für beide Parteien belastend, aber vorgesehen.

Restschuldbefreiung

Ist das Schiff gesunken, hilft kein Blick aufs Meer.

Während eine GmbH, UG oder sonstige juristische Person bei finanzieller Schieflage schlicht aufgelöst und liquidiert wird, gibt es für die natürliche Person die Restschuldbefreiung.

Vermögen wird zur Verfügung gestellt. Eine schwarze Null steht am Ende. Der Neuanfang beginnt unmittelbar nach dem Eröffnungsbeschluss im Insolvenzverfahrens.

Warum Insolvenz?

Privatinsolvenz, Privatkonkurs, Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung – letzten Endes alles Begriffe, die für den Schuldner das gleiche Ziel beschreiben: Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Erlass der Schulden.

Die Absicht des Gesetzgebers ist es, jeden Bürger als aktiven Teilnehmer im Wirtschaftsleben zu gewinnen. Sobald klar ist, dass die Schuldenlast jegliche Motivation und Perspektive raubt, ist das Bedürfnis nach Neuordnung offensichtlich.

Mit Hilfe des Gesetzes zieht die Kanzlei für Sie den Schlussstrich.

Wenn Sie mobil sind und über eine Arbeit im Ausland nachdenken, stellen wir gerne den Vergleich mit einzelnen ausländischen Rechtsordnung dar.

Stand: 07.12.20

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