Neue Insolvenzordnung
Die reformierte Insolvenzordnung ist am 01.07.14 in Kraft getreten. Sie bringt zahlreiche Änderungen. Aus der Sicht des Insolvenzschuldners sind sowohl Vor- wie auch Nachteile dabei. Einfach aber geht anders.
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Die reformierte Insolvenzordnung ist am 01.07.14 in Kraft getreten. Sie bringt zahlreiche Änderungen. Aus der Sicht des Insolvenzschuldners sind sowohl Vor- wie auch Nachteile dabei. Einfach aber geht anders.
Die unpfändbaren Beträge von Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.13 erhöht, vgl. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 26.03.13.
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte passiert am 07.06.13 den Bundesrat und wird Wirklichkeit.
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.Juli 2013 wurde am 18. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 38 vom 18.07.13, Seite 2379 ff verkündet.
Der “klassische” Kontopfändungsschutz läuft zum Jahresende aus. Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – übernimmt nunmehr die Schutzfunktion vollständig. Die Umwandlung eilt, wenn das Konto bereits mit Pfändungsmaänahmen belastet ist.
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rechnet:
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keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
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Warum eigentlich?
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