Mietkaution
Die Mietkaution für ein bestehendes Mietverhältnis fällt grundsätzlich – und letztendlich – in die Insolvenzmasse, so BGH, Beschluss vom 09.10.14, IX ZA 20/14.
Die Mietkaution für ein bestehendes Mietverhältnis fällt grundsätzlich – und letztendlich – in die Insolvenzmasse, so BGH, Beschluss vom 09.10.14, IX ZA 20/14.
Die reformierte Insolvenzordnung ist am 01.07.14 in Kraft getreten. Sie bringt zahlreiche Änderungen. Aus der Sicht des Insolvenzschuldners sind sowohl Vor- wie auch Nachteile dabei. Einfach aber geht anders.
Die unpfändbaren Beträge von Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.13 erhöht, vgl. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 26.03.13.
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte passiert am 07.06.13 den Bundesrat und wird Wirklichkeit.
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.Juli 2013 wurde am 18. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 38 vom 18.07.13, Seite 2379 ff verkündet.
Nachricht hinterlassen, wir rufen Sie zurück.
Sehen was bleibt – der Pfändungsrechner:
…>
Einfach erledigt.
…>
ab € 480,00. Wir arbeiten standardisiert. Unsere Preise sind es auch.
…>
rechnet:
…>
keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
…>
Warum eigentlich?
…>