Mietkaution Enthaftungserklärung
Gibt die Insolvenzverwaltung die Enthaftungserklärung für das Wohnraummietverhältnis ab, fällt der aufschiebend bedingte Rückzahlungsanspruch über die Mietkaution zurück an den Mieter und Insolvenzschuldner.
Gibt die Insolvenzverwaltung die Enthaftungserklärung für das Wohnraummietverhältnis ab, fällt der aufschiebend bedingte Rückzahlungsanspruch über die Mietkaution zurück an den Mieter und Insolvenzschuldner.
Der Gesetzgeber setzt sich durch und der BGH nimmt für diese Mal Abstand von einer eigenen, zusätzlichen Sperrfrist für den wiederholten Antrag auf Restschuldbefreiung.
Nur die in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Gründe für eine Wartephase sind maägeblich.
Die erfolgreich zwangsweise Forderungsdurchsetzung allein lässt keinen sicheren Schluss, auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beim Schuldner zu.
Die Vorsatzanfechtung gemäß 133 Abs. 1 InsO setzt unter anderem die Handlung des Schuldners voraus. Ob die Zwangsvollstreckungsmaänahme des Gläubigers auch als Handlung des Schuldners gewertet werden kann, ist Anlass mehrere fein zisilierter Entscheidungen.
Die Leitsätze bringen weiter Licht ins Dunkel:
Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt durch konstitutiven, rechtsgestaltenden Beschluss des Insolvenzgerichts. Im Beschluss wird nicht auf das Datum des Ende der Abtretungslaufzeit Bezug genommen.
Der Ablauf der Abtretungsfrist ist nur eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Entscheidung durch Beschluss wirkt nicht zurück, aber die Folgen sind zu berücksichtigen.
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rechnet:
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keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
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Warum eigentlich?
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