Vorsatzanfechtung Kenntnis Benachteiligungabsicht
Die erfolgreich zwangsweise Forderungsdurchsetzung allein lässt keinen sicheren Schluss, auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beim Schuldner zu.
Die erfolgreich zwangsweise Forderungsdurchsetzung allein lässt keinen sicheren Schluss, auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beim Schuldner zu.
Die Vorsatzanfechtung gemäß 133 Abs. 1 InsO setzt unter anderem die Handlung des Schuldners voraus. Ob die Zwangsvollstreckungsmaänahme des Gläubigers auch als Handlung des Schuldners gewertet werden kann, ist Anlass mehrere fein zisilierter Entscheidungen.
Die Leitsätze bringen weiter Licht ins Dunkel:
Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt durch konstitutiven, rechtsgestaltenden Beschluss des Insolvenzgerichts. Im Beschluss wird nicht auf das Datum des Ende der Abtretungslaufzeit Bezug genommen.
Der Ablauf der Abtretungsfrist ist nur eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Der Entscheidung durch Beschluss wirkt nicht zurück, aber die Folgen sind zu berücksichtigen.
Die Regelung zur Anfechtung werden in einzelnen Punkten reformiert, Der Bundestag hat das Gesetz am 16.02.17 beschlossen, dass nach seiner Verkündung in Kraft tritt.
Die Anfechtungsreform gilt im Wesentlichen für Insolvenzverfahren, die danach eröffnet werden.
Die unpfändbaren Beträge von Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.15 erhöht, vgl. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 15.04.15.
Nachricht hinterlassen, wir rufen Sie zurück.
Sehen was bleibt – der Pfändungsrechner:
…>
Einfach erledigt.
…>
ab € 480,00. Wir arbeiten standardisiert. Unsere Preise sind es auch.
…>
rechnet:
…>
keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
…>
Warum eigentlich?
…>