Restschuldbefreiung in 3 Jahren
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung wurde vom Deutschen Bundestag am 17.12.20 beschlossen. Ende gut, fast alles gut.
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung wurde vom Deutschen Bundestag am 17.12.20 beschlossen. Ende gut, fast alles gut.
Die Änderung des COVInsAG tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers bei Kapitalgesellschaften wird in Wesentlichen wieder hergestellt.
Der Kinderbonus ist unpfändbar. Wenn der Bonus im Rahmen der COVID-19 Hilfe auf ein P-Konto ausgezahlt wird, kann dann die Bank ohne weiteres auszahlen?
In 3 Jahren zur Restschuldbefreiung: Die Verfahrensdauer bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung soll verkürzt werden. Vorgesehenes Startdatum ist der 01.10.2020. Ob der Termin gehalten wird, bleibt abzuwarten.
Die Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung wird auf drei Jahre verkürzt. Die Neuregelung wirkt sich bereits aus, auch wenn sie noch nicht in Kraft getreten ist.
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Sehen was bleibt – der Pfändungsrechner:
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Einfach erledigt.
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ab € 480,00. Wir arbeiten standardisiert. Unsere Preise sind es auch.
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rechnet:
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keine schlechte Zahlungsmoral. Schuldner haben schlicht kein Geld.
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Warum eigentlich?
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