VORZEITIGE ERTEILUNG RESTSCHULDBEFREIUNG

Der Vergleich verkürzt die Laufzeit der Wohlverhaltensphase

Die Restschuldbefreiung ist vorzeitig zu gewähren, wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger durch Vergleich erloschen sind und belegt ist, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind.

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