TABELLENBERICHTIGUNG

Die Tabellenberichtigung: wann immer es passt

Keine Rechtsbeschwerde gegen die nachträgliche – berichtigende – Aufnahme in die Insolvenztabelle des Forderungsattributs “aus vorsätzlich unerlaubter Handlung” – auch wenn die Korrektur erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und viele Jahre später erfolgt.

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