TABELLENBERICHTIGUNG
Die Tabellenberichtigung: wann immer es passt
Keine Rechtsbeschwerde gegen die nachträgliche – berichtigende – Aufnahme in die Insolvenztabelle des Forderungsattributs “aus vorsätzlich unerlaubter Handlung” – auch wenn die Korrektur erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und viele Jahre später erfolgt.