NEUE PFÄNDUNGSFREIGRENZEN
Alle Jahre wieder – mit Wirkung jeweils zum 01.07. – werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst.

Ab 01.07.2026

Die ab dem 1. Juli 2026 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich bequem berechnet aus dem Pfändungsrechner.

Rechtsnorm

Die Grundlage ist die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026) vom 19. März 2026.

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