MIETKAUTION FÜR DEN MIETER
Hat die Insolvenzverwaltung die Enthaftungserklärung für das Wohnraummietverhältnis abgegeben, fällt auch der aufschiebend bedingte Rückzahlungsanspruch über die Mietkaution zurück an den Mieter als Insolvenzschuldner.
Hat die Insolvenzverwaltung die Enthaftungserklärung für das Wohnraummietverhältnis abgegeben, fällt auch der aufschiebend bedingte Rückzahlungsanspruch über die Mietkaution zurück an den Mieter als Insolvenzschuldner.