JEDER ACHTE BERLINER ÜBERSCHULDET
Rund 363.000 Menschen in Berlin sind überschuldet, laut Creditreform, Stand 01.10.11. Die Schlagzeilen der Berliner Tageszeitungen könnten auch anders lauten.
Zum Beispiel (Leserbriefe an die Berliner Morgenpost und die Berliner Zeitung im November 2011):
Leserbrief
In Berlin: Schuldnerquote sinkt bis Jahresende auf Null Prozent. Geldsorgen lösen sich in Luft auf und die Lebensqualität in der Hauptstadt gewinnt ungeahnte Höhe.
Was wie ein Weihnachtsmärchen klingt, kann tatsächlich war werden – wenn jeder “achte Berliner” einen Insolvenzantrag und den Antrag auf Restschuldbefreiung stellt und auf diese Weise seine Schulden los wird. Die Betroffenen müssten schlicht ihr Recht gem. § 1 Satz 2, 286 Insolvenzordnung wahrnehmen. So einfach ist das. Es ist der Unterschied zwischen Insolvenzrecht und Schuldnerberatung als Hilfe zur Lebensführung.
Kostenhürde oder Wartezeit hin oder her. Sobald die Wartezeit bei der karitativen Schuldnerberatung unzumutbar ist (Bestätigungsschreiben mit Wartezeiten von mehr als 6 Monaten), erfolgt die kostenbefreite Übernahme für wirtschaftlich Bedürftige – wenn dem Anwalt der Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorgelegt wird.
Oder: –statt der Kreditrate– zahlt der Betroffene in ein, zwei, drei Monaten die anwaltliche Vergütung. Wartezeiten entfallen und die karitative Schuldnerberatung fokussiert umso besser auf die Hilfe zur Lebensführung als die künftige Vermeidung von “konjunkturunabhängiger Sockelüberschuldung”. Was das Insolvenzrecht weder bietet noch leisten will.
Der leichte Rückgang der Schuldnerquote von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dürfte zum groäen Teil Folge der Restschuldbefreiung sein. Warum das auch gut und richtig ist, überschreitet den Rahmen eines Leserbriefes. Der Schuldenschnitt aber ist nicht nur für Griechenland das Mittel der ersten Wahl.