INSOLVENZVERWALTER UND TREUHÄNDER
Ihr Insolvenzgericht lässt arbeiten. Für verschiedene Verfahren und in verschiedenen Verfahrensstufen werden nach ihren Funktion Rechte und Befugnisse auf einzelne Personen – in der Regel Anwälte – übertragen:
Insolvenzverwalter, Treuhänder, Gutachter, Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter.
In der Regel- und in der Verbraucherinsolvenz wird ein Insolvenzverwalter für das eröffnete Verfahren bestellt. Ein Treuhänder wird für die Laufzeit der Abtretungserklärung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestellt. In der Regel sind beide die gleiche Person, aber ihre Befugnisse unterscheiden sich deutlich nach dem Verfahrensstadium.
Vor Eröffnung des Verfahrens kann das Gericht Sachverständige/Gutachter bestellen – wenn es die tatsächliche Sachaufklärung für erforderlich hält.
Vorläufige Verwalter sind Insolvenzverwalter vor Eröffnung – für den Fall nicht aufschiebbarer Ordnungsbedürfnisse.