VERGLEICH
Wenn sich – mit oder ohne – Insolvenzverfahren weitere Lösungen anbieten, beraten wir Sie hierzu gerne.
Wir treffen Vergütungsvereinbarungen für einen Vergleich im Erfolgsfall: kein abgeschlossener Vergleich – keine gesonderte Vergütung.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am Vorteil des Mandanten und berücksichtigt den erwarteten Aufwand in pauschaler Weise.
Wir besprechen unsere Vorstellungen gerne im konkreten Fall mit Ihnen.