SPÄTERE BEGLEITUNG

Mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen haben Sie den haben Sie die Zäsur geschafft. Ihr wirtschaftlich 2. Leben beginnt.

Die 3, 5 oder 6-Jahresfrist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung läuft.

Das Insolvenzgericht führt mithilfe des Insolvenzverwalters, bzw. Treuhänders, das Verfahren.

Das Insolvenzverfahren selbst – in Abhängigkeit von der Auslastung des Gerichts und des Insolvenzverwalters und dem Umfang Ihrer Situation – ist nach ein bis zwei Jahren “erledigt” und kann aufgehoben werden.

Während das Gericht und die Insolvenzverwaltung zunächst ohne spürbare Kostenbelastung für den Schuldner arbeiten, müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen.

Sie können das ohne Anwalt. Oder im Einzelfall die anwaltliche Beratung suchen. Oder wir machen das zusammen.

Ich biete ab € 480.-/Jahr pauschal an, dass sämtliche gerichtliche Korrespondenz über die Kanzlei läuft. Sie ersparen sich juristische Schreiben und gewinnen – in erster Linie – Komfort. Fehlentwicklungen fallen frühzeitig auf und können nachgesteuert werden. Hierfür können wir eine monatliche Rate auch in geringer Höhe vereinbaren.

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Telefon 030 555753090

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