WAS WIR AUSSCHLIESSEN
Unsere Vergütungsvereinbarung ist schlicht: alles Notwendige ist umfasst.
Ortstermin
In seltenen Fällen bestellt das Insolvenzgericht Ihren künftigen Treuhänder oder Insolvenzverwalter vorab als Sachverständigen. Diesen Termin haben Sie persönlich wahrzunehmen. Eine anwaltliche Begleitung ist regelmäig nicht erforderlich – sollte dies gewünscht oder erforderlich sein, treffen wir hierüber eine gesonderte Vereinbarung.
Vorkasse
Bedingt durch das Rechtsgebiet vereinbaren wir die Vorschüssigkeit der Rechnung und verlangen den Zahlungsausgleich sofort oder in zwei Raten. Wir akzeptieren keine höhere Ratenzahl, da die längere “Verweildauer” sehr schnell “Sachstandsanfragen ohne Ende” produziert und mit dem Eröffnungsbeschluss die Kanzlei selbst – von Gesetzes wegen – zum Insolvenzgläubiger würde – sollten Beträge offen sein.
Wir bitten um Verständnis.
Der Insolvenzantrag wird erst nach vollständigem Rechnungsausgleich dem Gericht vorgelegt.