NEUANFANG AB € 480.-
Die Liquidität des Mandanten ist regelmäig angespannt. Wir gehen davon aus, dass es bei Ihnen nicht anders ist.
Schnörkelloses Arbeiten ab € 480.-
Wir vereinbaren nicht zwei Termine, wenn einer reicht. Wir kommen immer sofort auf den Punkt und nennen das schnörkelloses Arbeiten.
Es gilt: Der Eröffnungsbeschluss ist Ihr und unser Ziel.
Wenn Sie wenig haben, haben wir wenig Rechtliches zu klären. Die Anzahl der Gläubiger ist zweitrangig. Sie mögen den Überblick verloren haben – juristisch nüchtern ist Ihre Situation schnell geklärt. Unsere Arbeitsprozesse sind hoch spezialisiert und erlauben die effiziente Umsetzung.
Preisbeispiele für € 480.-
- Sie beziehen Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz-IV).
- Sie (und Ihr Ehepartner) beziehen ein niedriges Einkommen und erzielen keine pfändbaren Einkünfte gemäß § 850c ZPO.
- Sie beziehen Grundsicherung oder ergänzende Sozialhilfe.
Ihre Gläubigerzahl liegt im Rahmen. Bis zu 10 Gläubiger sind in der Vergütungsvereinbarung umfasst. Für jeden weiteren Gläubiger behalten wir uns die Berechnung von € 7,00 vor.
Erhöhter Ansatz
Verfüg(t)en Sie über Vermögenswerte (Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder laufend pfändbare Einkünfte, vereinbaren wir einen erhöhten Ansatz bezogen auf den Standardpreis von € 480.-.
Weil: je mehr Vermögenspositionen Sie (noch) haben, desto größer ist der Beratungsbedarf und Gestaltungsspielraum. Ihre Ahnung deckt sich mit unserer Erwartung. Wenn Sie fünf Immobilien Ihr Eigen nennen, kommen wir mit dem einfachen Satz nicht zu einer ordentlichen Beratung. Überraschungen müssen Sie nicht fürchten.
Festpreis – so früh wie möglich
In der Regel können wir bereits im ersten Telefonat eine verbindliche Preisabsprache für einen Festpreis treffen.
Wenn dies nicht der Fall ist, klären wir – unverbindlich – im Gespräch den Sachverhalt.
Im Fall eines erhöhten Ansatzes betrachten wir unser Gespräch als kostenloses Akquisegespräch, wenn wir eine Entscheidung im Konsens nicht erzielen können.
Preisbeispiele für einen erhöhten Ansatz.
- 1,5 × € 480.-
Sie verfügen über pfändbare Einkünfte.
- 1,5 × € 480.-
Sie waren ehemals selbstständig.
- 2,0 × € 480.-
Sie nennen eine Immobilie Ihr Eigen. Nutzen Sie die Immobilie selbst, wählen wir in Abhängigkeit der Zielrichtung einen Faktor 3,0x oder höher.
- 3,0 × € 480.-
Sie verfügen über hohe pfändbare Einkünfte oder andere Vermögenswerte.
- 3,0 × € 480.-
Ihnen werden im Vorfeld deliktische Forderungen vorgeworfen, die eine Verfahrenskostenstundung fraglich machen.
- 5,0 × € 480.-
Sie haben alles durchlebt: alle Sachverhalte treffen bei Ihnen zu (Immobilie + hohes Einkommen oder laufende Scheidung; sich ankündigender Nachlassfall etc.).