REGELINSOLVENZ

Die Regelinsolvenz ist die Verfahrensform, wenn Sie selbstständig sind. Der Regelinsolvenzantrag wird auch gestellt, wenn Sie selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben. Oder offene Forderungen ehemaliger Arbeitnehmer bestehen.

Wenn Sie wissen was Sie wollen

Sie können den Insolvenzantrag ohne Anwalt stellen. Der Antrag ist formfrei – üblicherweise finden Sie Vordrucke auf dem Portal Ihres zuständigen Amtsgerichts.

Sie können auf eine Erstberatung zurückgreifen, wenn Sie eine zweite Meinung wünschen. Und hören wollen, was auf Sie zukommt. Kosten: ab € 240,-.
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Sie können Ihre Unterlagen hier vorlegen, dann erstellen wir den Antrag und begleiten Sie bis zum Eröffnungsbeschluss. Kosten:
ab € 720,-.
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Wenn Sie mich im Termin mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter/Gutachter dabei haben möchten:
Den Termin müssen Sie persönlich wahrnehmen. Auch wenn ich Sie begleite. Der Termin mag für Sie spannend sein, in der Sache ist er in aller Regel langweilig. Alle Angaben sind im Insolvenzantrag bereits erklärt.
Leider entsteht erheblicher Zeitaufwand, den wir an Sie weiter geben müssen.

Stichwortsuche

Telefon 030 555753090

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Kontakt

Unverbindlich anfragen.
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