WIE WIR ES MACHEN

Wir bringen Sie bis zur Restschuldbefreiung.

Ihr Neuanfang

Im Gespräch klären wir Ihre Situation. Dies führen wir jederzeit gerne als Videokonferenz. Mehr als ein Smartphone brauchen Sie nicht.

Dann erledigen wir alle Aufgaben.

Bis zum Eröffnungsbeschluss

Die außergerichtliche Vertretung und Antragsvorbereitung sowie die Begleitung bis zum Eröffnungsbeschluss bieten wir als eine Einheit an. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist die Zäsur erreicht: die 6-Jahresfrist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung läuft. Dies ist Ihr und unser Ziel.

Die künftige Neuregelung und Verkürzung der Frist bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre berücksichtigen wir.
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Im eröffneten Insolvenzverfahren

Vorweg: Im eröffneten Insolvenzverfahren besteht kein Anwaltszwang. Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind.

Wenn aber alle Post durch unsere Hände geht, ist es für Sie zumindest komfortabler.
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In der (Rest-)Laufzeit der Abtretungserklärung

Mit der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung und dem Aufhebungsbeschlusses endet das Insolvenzverfahren.

Für die verbleibende Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung können Sie uns ein jährliches Mandat erteilen.
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Stichwortsuche

Telefon 030 555753090

Nachricht hinterlassen, wir rufen Sie zurück.

Kontakt

Unverbindlich anfragen.
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Verbraucherinsolvenz

Die formalen Schritte Ihrer privaten Insolvenz.
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