EHEMALS SELBSTSTÄNDIGE

Ihr Ziel ist die Restschuldbefreiung. Die Voraussetzung ist ein Insolvenzverfahren.

Ob das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren das richtige Verfahren ist, bestimmt die Insolvenzordnung nach formalen Kriterien.

Mehr als 19 Gläubiger begründen das Regelinsolvenzverfahren.

Offene Arbeitnehmerforderungen – z.B. nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für ehemalige Arbeitnehmer – begründen gleichfalls die Regelinsolvenz als richtige Verfahrensform.

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz

In der Durchführung bestehen Unterschiede, die aber – im Ergebnis – selten von Relevanz für den Insolvenzschuldner sind.

Ob es in Ihrem Fall wirklich “gehüpft wie gesprungen” ist, wird bei jeder Bearbeitung schnell deutlich.

Restschuldbefreiung

Wenn Sie die Entscheidung für Ihre Restschuldbefreiung getroffen haben, klären wir die richtige Verfahrensform.

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