PFÄNDUNGSRECHNER ZUR PFÄNDUNGSTABELLE
Der Pfändungsrechner zur Pfändungstabelle: Sehen was Ihnen bleibt. Geschütztes Arbeitseinkommen im Insolvenzverfahren und in der Einzelzwangsvollstreckung.
Neue Pfändungsgrenzen ab 01.07.23
Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gemäß 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.23 erhöht. Das pfändungsgeschützte Einkommen ist um mindestens € 70.- höher nach der neuen Pfändungstabelle. Die nächste Eröhung erfolgt zum 01.07.24.
Einzelheiten – Glossar zum Pfändungsrechner
Einkommen ist Arbeitseinkommen und gleichgestelltes Einkommen gemäß 850 ZPO. Selbstständige haben kein Arbeitseinkommen.
Nettoeinkommen meint in der Pfändungstabelle das bereinigtes Nettoeinkommen. Das bereinigte Nettoeinkommen ist das steuerrechtliche Einkommen korrigiert um zwangsvollstreckungsrechtlichen Freibeträge und Besonderheiten. So ist die Hälfte von Überstunden nur zu berücksichtigen, (angemessenes) Urlaubgeld gar nicht und Weihnachtsgeld, soweit es € 500,00 übersteigt.
Unterhaltsberechtigte zählen, wenn Bar- oder Naturalunterhalt gemäß 1612 BGB infolge einer Unterhaltspflicht geleistet wird.
Die privilegierte Einzelzwangsvollstreckung kann die Pfändungsfreigrenze unterschreiten. Die Berechnung im Einzelfall kann abweichen.