VERKÜRZUNG RESTSCHULDBEFREIUNG

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz muss erst noch den Bundesrat passieren.

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 16.05.13

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses – Drucksache 17/13535 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte – Drucksache 17/11268 – angenommen.

Vorlage beim Bundesrat am 07.06.13

Das Gesetz passiert am 07.06.13 den Bundesrat – oder nicht.

In seiner Plenarsitzung am 07.06.13 wird der Bundesrat entscheiden, ob der Vermittlungsausschluss nach Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz über das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte angerufen wird.

Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, kann das Gesetz noch scheitern, wenn die Entscheidung aus terminlichen Gründen während der laufenden Legislaturperiode nicht gelingt.

Nachtrag: Bundesrat lässt Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte am 07.06.13 passieren.

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