PRIVATINSOLVENZ FÜR DIE PRIVATPERSON

Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig.

Sie sind in eine wirtschaftliche Schieflage geraten: Das Insolvenzrecht löst diese Krise auf juristische Weise – im Interesse aller Beteiligten.

Wann sich die Privatinsolvenz rechnet

Die Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn die Summe Ihrer pfändbaren Einkünfte und die Verwertung von Vermögenswerten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den nächsten 3 Jahren zur vollständigen Schuldentilgung – einschließlich Zinsen und Kosten – nicht ausreicht.

Zahlungsunfähig?

Im juristischen Sinne sind Sie zahlungsunfähig, wenn Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von 3 Wochen zu 90% bedienen können. So gesehen dürften die Allermeisten schon einmal in ihrem Leben zahlungsunfähig gewesen sein.

Verbraucherinsolvenz = Privatinsolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland mit dem Ziel der Restschuldbefreiung geht ins dritte Jahrzehnt. 90.905 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2014 (Quelle Statistisches Bundesamt, Wiesbaden) sprechen eine deutliche Sprache. Rund 97% der Antragsteller haben die Restschuldbefreiung erlangt. Die Entschuldung über ein Insolvenzverfahren ist als eine Lösungsvariante angenommen. Auch im Jahr 2020 und insbesondere unter dem Eindruck der COVID-19 Pandemie ist die Privatinsolvenz eine mögliche Entscheidung.

Der Ansatz: Sie lassen sich vom Insolvenzgericht ins Blatt schauen und erhalten dafür einen Schuldenerlass. Nach drei Jahren kommt es zur vollständigen Restschuldbefreiung. Für Insolvenzanträge, die bis zum 30.09.2020 gestellt wurden, beträgt die 3-Jahresfrist noch 6, 5 oder 3 Jahre, abhängig vom Einzelfall und unter Berücksichtigung der Anrechnungsregeln.

Bis dahin stellen Sie Ihre pfändbaren Einkünfte zur Verfügung – falls Sie welche erzielen. Vorhandenes Vermögen wird im eröffneten Insolvenzverfahren verwertet – wenn Pfändungsschutzvorschriften nichts anderes sagen.

Wenn Sie die grundsätzliche Entscheidung zur Handlung getroffen haben, behalten wir auch die Alternativen zur Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens im Blick.

Verbraucherinsolvenz – die einzelnen Schritte zur Restschuldbefreiung:
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