BRIEFE WIEDER ENTSPANNT ÖFFNEN
Das Insolvenzrecht ordnet Ihre wirtschaftliche Situation. Der Insolvenzantrag ist Ihr Antrag auf Entschuldung.
Der Vorgang ist im Grunde schlicht. Die Auswirkungen spüren Sie weit weniger, als vielleicht erwartet. Zwei Termine: einen mit der Kanzlei und einen mit Ihrem Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Danach sind alte Geschichten aussen vor. Sie gewinnen Klarheit und Ihre Initiative zurück.
Das schwierigste: Ihr mulmiges Bauchgefühl. Und der mutige Blick nach vorn.
Wenn Sie sich von Ihren Schulden trennen wollen – die Kanzlei bringt Sie so weit. Damit Sie Ihre Briefe wieder entspannt öffnen können.
Privatperson
Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig.
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Ehemals selbstständig Tätige
Sie haben unternehmerische Erfahrung gesammelt und stellten ihr Gewerbe sodann ein. Ihre Erfahrung ist wertvoll. Ohne Schuldenlast profitieren Sie besser davon.
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Selbstständige
Prognosen sind unsicher – vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
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